Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus treten verschiedenste Fragen auf. Die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen werden das Mögliche tun, um bei der Eingrenzung des Virus mitzuwirken.

Als Arbeitgeber werden die Unternehmen ihren betroffenen Mitarbeitern mit der erforderlichen arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht begegnen. Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw) informiert auf iher Website über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen für den Fall, dass Beschäftigte durch das Virus infiziert werden.

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https://www.unternehmer.nrw/standpunkte/stellungnahmen/detail/news/corona-virus-die-wichtigsten-fragen