Als Arbeitgeber werden die Unternehmen ihren betroffenen Mitarbeitern mit der erforderlichen arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht begegnen. Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw) informiert auf iher Website über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen für den Fall, dass Beschäftigte durch das Virus infiziert werden.
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