Die nordrhein-westfälischen Unternehmer haben den Entwurf zur Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG-NRW) als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Das Gesetz bleibe aber ein Symbol für Bürokratie in Nordrhein-Westfalen. „Es zeugt nicht von Willkommenskultur für Unternehmertum in unserem Land, wenn ein Unternehmer sich zusätzlich durch 200 Seiten Gesetzestext und Erläuterungen kämpfen muss, bevor er einen öffentlichen Auftrag erhält“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), Dr. Luitwin Mallmann, am Dienstag in Düsseldorf. Die jetzt vorgelegte Novelle sei eine fällige, aber noch unzureichende Antwort der Landesregierung auf das von der Wirtschaft als mittelstands- und wettbewerbsfeindlich kritisierte und vor vier Jahren verabschiedete Gesetz.
Es sei erfreulich, so Mallmann, dass die Novelle mit dem Irrsinn des Doppel-Mindestlohns in den nächsten zwei Jahren Schluss mache. „Es gibt keinen Grund dafür, warum bei der Auftragsvergabe in NRW ein deutlich höherer Mindestlohn gelten muss als der bundesweite gesetzliche Mindestlohn“, betonte er. Bei dem Schwellenwert des Auftragsvolumens, ab dem Unternehmen für die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in ihrer Zulieferkette garantieren müssen, sei die Landesregierung „leider auf dem halben Weg stehen geblieben“. Zwar sei die Grenze von 500 Euro auf jetzt 5.000 Euro angehoben worden. Notwendig für eine echte Entlastung der Unternehmen wäre allerdings mindestens eine Festsetzung auf den allgemeinen Schwellenwert von 20.000 Euro gewesen.
Nach Worten Mallmanns erkennen die NRW-Unternehmensverbände die „Einführung des Bestbieter-Prinzips“ zwar an, wonach künftig nur noch jene Unternehmen den Nachweis-Pflichten des Gesetzes nachkommen müssen, die einen Auftrag erhalten. „Das ist aber nur eine kleine Erleichterung für die Betriebe“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer. Denn auch die neue Regelung entbinde die Unternehmen nicht von der Aufgabe, bereits im Bewerbungsverfahren zu prüfen, ob sie die Anforderungen des Gesetzes erfüllen können. Damit ändere sich unter dem Strich nur wenig am erforderlichen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen. Dies werde auch künftig viele Unternehmen davon abhalten, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. „Das TVgG-NRW verhindert damit nach wie vor mehr Wettbewerb in unserem Land“, sagte Mallmann.
Die NRW-Unternehmensverbände forderten die Landesregierung auf, im anstehenden Gesetzgebungsverfahren noch einmal erkennbar nachzubessern. Ausserdem gelte es, bei der noch zu verabschiedenden Rechtsverordnung zum Gesetz substanzielle Vereinfachungen für den Nachweis der Sozialkriterien zu schaffen.