Zu den heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt die BDA:
Wir müssen die gute Arbeitsmarktlage nutzen, um Asylsuchende mit hoher Bleibeperspektive und Geduldete schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Nur so können sie sich aus der Hilfsbedürftigkeit befreien und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Dazu brauchen wir in erster Linie einen raschen und unkomplizierten Zugang zu Sprachkursen.
Die Pläne für ein Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sind unzureichend und zum Teil sogar kontraproduktiv. Wir müssen für Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive, die einen Ausbildungsplatz finden, für die Zeit der gesamten Ausbildung sowie für zwei weitere Jahre einen rechtssicheren Aufenthalt gewährleisten, wenn sie vom Betrieb übernommen werden.
Zudem sollte befristet für die nächsten drei Jahre die Vorrangprüfung für Asylsuchende mit hoher Bleibeperspektive und Geduldete abgeschafft werden, um Flüchtlinge schnell in Beschäftigung bringen zu können. Auch das im Gesetzentwurf faktisch vorgesehene Verbot zur Aufnahme einer Tätigkeit in der Zeitarbeit in den ersten 15 Monaten sollte für Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive entfallen.
Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive dürfen nicht bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen mit einem Beschäftigungsverbot belegt werden, sondern sollten spätestens nach drei Monaten eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen können. Auch darf nicht durch eine Verkürzung des Duldungszeitraums noch mehr Bürokratie und Unsicherheit bei Unternehmen geschaffen werden, die bereit sind, Geduldete zu beschäftigen oder auszubilden.