Das Arbeitsrecht ist in Bewegung. Am 1. Januar 2019 tritt die „Brückenteilzeit“ in Kraft. Durch die neuen Regelungen soll eine sichere Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz nach einer Teilzeitphase möglich werden. In der kostenlosen Veranstaltung wollen die Industrie- und Handelskammer zu Köln gemeinsam mit Arbeitgeber Köln über den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes sowie die inhaltlichen Herausforderungen, die auf Sie als Arbeitgeber zukommen, informieren.

Informationsveranstaltung am 28. Januar 2019 | 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr | IHK Köln | Merkenssaal | Unter Sachsenhausen 10 – 26 | 50667 Köln

Außerdem gibt es Veränderungen im Befristungsrecht. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet die sachgrundlose befristete Einstellung von Mitarbeitern, die bereits vorher bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren. Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahr 2011 entschieden, dass sich dieses Verbot nur auf eine Beschäftigung in den letzten drei Jahren vor erneuter Einstellung beziehe. Dieser Auslegung hat das Bundesverfassungsgericht nun eine Absage erteilt. Darüber hinaus ist eine Beschränkung der sachgrundlosen Befristung vorgesehen.

Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier